Hartmann Web-Performance
Alt Metelener Weg 5a
48607 Ochtrup
Vertreten durch: Matthias Hartmann
Telefon: 01525-6979741
E-Mail: m.hartmann@web-performance.eu
(nachfolgend „Hartmann Web-Performance" oder „Auftragnehmer")
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Hartmann Web-Performance mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber" genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Hartmann Web-Performance ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Hartmann Web-Performance in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(3) Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Hartmann Web-Performance und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(1) Hartmann Web-Performance erbringt für Unternehmen umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Webdesigns, der wordpressbasierten Webseitenerstellung, des Corporate Designs, des Onlinemarketings sowie des Brandings und Markenaufbaus. Die Leistungen unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht nach §§ 611 ff. BGB. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein konkreter Erfolg (Werk im Sinne der §§ 631 ff. BGB) vereinbart wird, schuldet Hartmann Web-Performance dem Kunden die sorgfältige Erbringung von Dienstleistungen, nicht jedoch die Herstellung eines bestimmten Werks oder konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Hartmann Web-Performance zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Hartmann Web-Performance, bleibt der Vergütungsanspruch von Hartmann Web-Performance unberührt.
(3) Der Kunde verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, die für die vertraglich vereinbarte Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erfüllen und Hartmann Web-Performance Zugriff auf alle angeforderten Gegenstände oder Unterlagen zu gewähren, die für die Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Sollte die Leistungserbringung aufgrund eines Verstoßes gegen diese Mitwirkungspflichten durch den Kunden gestört oder unmöglich gemacht werden, ist jegliche Haftung von Hartmann Web-Performance in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
(4) Sollte der Kunde trotz angemessener Fristsetzung und Erinnerung durch Hartmann Web-Performance in Verzug sein, indem er notwendige Informationen, Materialien oder sonstige für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht liefert, ist Hartmann Web-Performance berechtigt, nach Ablauf von 8 Wochen ab der letzten Aufforderung zur Mitwirkung, die gesamte vereinbarte Vergütung zu verlangen, ohne die noch ausstehenden Leistungen erbringen zu müssen. Dies gilt als pauschalierter Schadensersatz für den entstandenen Aufwand und die entgangene Nutzungsmöglichkeit der für den Kunden vorgesehenen Ressourcen. Hartmann Web-Performance behält sich das Recht vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, falls dieser nachweisbar ist.
(5) In Bezug auf die von Hartmann Web-Performance zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Hartmann Web-Performance hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Hartmann Web-Performance ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.
(7) Sollte die Verwendung von Bild-, Text- und/oder Filmmaterial im Wege des Kundenauftrags erforderlich werden, hat der Kunde Hartmann Web-Performance sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
(8) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten oder Budgets sind nicht in der Vergütung von Hartmann Web-Performance inkludiert und separat vom Kunden zu tragen. Sofern Hartmann Web-Performance Werbekampagnen für den Kunden realisiert, beinhaltet die Vergütung von Hartmann Web-Performance kein Budget dafür. Etwaige Kosten von Drittanbietern (z.B. Facebook, Google) sind vom Kunden zu tragen und gegebenenfalls direkt an den Anbieter zu entrichten.
(9) Hartmann Web-Performance weist darauf hin, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google jederzeit berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen einzustellen oder zu stoppen. Hartmann Web-Performance ist für ein solches Verhalten nicht verantwortlich.
(10) Weist der Kunde Hartmann Web-Performance an, etwaige Werbekampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von Hartmann Web-Performance insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von Hartmann Web-Performance nicht.
(11) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen selbst verantwortlich, auch wenn diese von Hartmann Web-Performance vorgeschlagen oder vorgelegt worden sind.
(12) Die bei Hartmann Web-Performance gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(13) Sofern der Kunde die Erstellung einer Webseite bucht, unterteilt sich diese Leistung in eine Konzipierungs- und eine Produktionsphase, welche unabhängig voneinander zu vergüten sind.
(1) Der Vertragsschluss zwischen Hartmann Web-Performance und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei mündlichem oder fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Hartmann Web-Performance eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
(1) Die Leistungen von Hartmann Web-Performance unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Für bei Hartmann Web-Performance gebuchte Werkdienstleistungen, sofern eine vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten ergänzend die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Hartmann Web-Performance kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Hartmann Web-Performance kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Hartmann Web-Performance nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Hartmann Web-Performance überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Hartmann Web-Performance verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) Hartmann Web-Performance ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Die Leistungen von Hartmann Web-Performance zur Mängelbeseitigung sind nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden.
(8) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Hartmann Web-Performance dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(9) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Hartmann Web-Performance gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Hartmann Web-Performance hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(10) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht. Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung..
(1) Die Preise, die von Hartmann Web-Performance angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Die Bezahlung der Leistungen von Hartmann Web-Performance erfolgt grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags oder sofort nach Rechnungserteilung, es sei denn, das Angebot von Hartmann Web-Performance sieht eine abweichende Regelung vor.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Hartmann Web-Performance nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Hartmann Web-Performance stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung. Eine Hartmann Web-Performance erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(4) Hartmann Web-Performance stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Hartmann Web-Performance zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Die vorzeitige Kündigung (§§ 621, 627, 648 BGB) ist ausgeschlossen. Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Hartmann Web-Performance beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Hartmann Web-Performance eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Hartmann Web-Performance vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Hartmann Web-Performance sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Hartmann Web-Performance in Verzug, ist Hartmann Web-Performance berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Hartmann Web-Performance wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
(1) Hartmann Web-Performance wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Hartmann Web-Performance ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Hartmann Web-Performance gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Hartmann Web-Performance unberührt.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Hartmann Web-Performance bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Hartmann Web-Performance innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Hartmann Web-Performance zu gewährleisten.
(2) Hartmann Web-Performance behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen und die Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(1) Der Kunde gewährleistet, dass Hartmann Web-Performance überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos, Logos, Grafiken) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Hartmann Web-Performance insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(2) Hartmann Web-Performance führt keine professionelle Markenrecherche durch. Für die rechtliche Zulässigkeit von Markennamen, Logos und sonstigen kennzeichenrechtlich relevanten Elementen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Hartmann Web-Performance empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, vor Projektbeginn eine professionelle Markenrecherche durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine Markenrecherche-Agentur durchführen zu lassen.
(3) Lehnt der Kunde eine professionelle Markenrecherche ab oder unterlässt diese, ist Hartmann Web-Performance von jeglicher Haftung für marken-, urheber- und kennzeichenrechtliche Verstöße freigestellt. Der Kunde bestätigt auf Anforderung durch schriftliche Erklärung, dass er auf eine Markenrecherche verzichtet und die damit verbundenen Risiken selbst trägt.
(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Dies betrifft insbesondere:
- die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG
- Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge)
- Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr)
- Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung
- Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht
- Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
(2) Für die Einhaltung dieser Pflichten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Hartmann Web-Performance kann im Rahmen des Auftrags Vorlagen für Impressum und Datenschutzerklärung bereitstellen oder auf entsprechende Generator-Tools hinweisen, übernimmt jedoch keine Haftung für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Vorlagen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und an seine individuellen Gegebenheiten anzupassen.
(3) Hartmann Web-Performance empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, rechtliche Texte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) durch einen auf Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen und erstellen zu lassen.
(4) Sollte Hartmann Web-Performance ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt oder nicht rechtskonform erfüllt hat, ist der Kunde zum Ersatz des Hartmann Web-Performance entstandenen Schadens verpflichtet. Der Kunde stellt Hartmann Web-Performance von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung rechtlicher Pflichten durch den Kunden entstehen.
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, dauerhaftes, räumlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Hartmann Web-Performance erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Hartmann Web-Performance für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Konzepte, Design-Entwürfe, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher, Website-Code und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Hartmann Web-Performance nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Das Recht zur Bearbeitung, insbesondere zur Weiterentwicklung, Veränderung oder Anpassung der Arbeitsergebnisse, wird nicht übertragen und verbleibt bei Hartmann Web-Performance. Änderungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hartmann Web-Performance.
(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Hartmann Web-Performance über.
(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG durch Dritte.
(6) Die Weitergabe der Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu Mitgliederplattformen oder geschützten Bereichen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für den direkten Vertragspartner.
(7) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, werden sämtliche von Hartmann Web-Performance erstellten Design-Dateien ausschließlich in abgeschlossener Form, beispielsweise als druckfähige PDF-, JPG- oder PNG-Dateien bzw. als fertige Website, ausgeliefert. Die Herausgabe offener Arbeitsdateien (z.B. Adobe InDesign, Adobe Illustrator, Adobe Photoshop, Figma, Sketch) ist ausgeschlossen und bedarf einer gesonderten Vereinbarung gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung.
(8) Hartmann Web-Performance behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte vor.
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) und Freiberufler besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Hartmann Web-Performance anderweitig eingeräumt. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern; Verträge mit Verbrauchern werden von Hartmann Web-Performance grundsätzlich nicht geschlossen. Sollte im Einzelfall ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.
(1) Hartmann Web-Performance haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hartmann Web-Performance nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Hartmann Web-Performance nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(4) Hartmann Web-Performance haftet nicht für die Verfügbarkeit, Erreichbarkeit oder Performance von Websites, die auf Servern Dritter (z.B. Hosting-Anbieter) gehostet werden. Gleiches gilt für Dienste Dritter wie Social-Media-Plattformen, Werbenetzwerke oder sonstige externe Dienste.
(5) Soweit die Haftung von Hartmann Web-Performance ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern, Organen und Erfüllungsgehilfen.
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Hartmann Web-Performance die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern Hartmann Web-Performance für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO) verarbeiten soll, wird darüber eine separate schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien getroffen.
(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, auf seiner Website eine rechtskonforme Datenschutzerklärung bereitzustellen und die Anforderungen der DSGVO einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Cookie-Banner, Einwilligungen und Informationspflichten.
(1) Hartmann Web-Performance ist berechtigt, den Namen des Kunden, das Logo und eine kurze Beschreibung der für den Kunden erbrachten Leistungen (z.B. Website, Branding, Kampagne, Corporate Design) sowie Screenshots oder visuelle Darstellungen der erstellten Website oder sonstiger Arbeitsergebnisse als Referenz in eigenen Medien (Website, Social Media, Präsentationen, Broschüren, Portfolio, Bewerbungen) zu nutzen.
(2) Hartmann Web-Performance ist ferner berechtigt, einen dezenten Hinweis auf die Urheberschaft (z.B. "Design by Hartmann Web-Performance" oder ein Logo mit Verlinkung) im Footer der erstellten Website oder in sonstigen Arbeitsergebnissen anzubringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(3) Der Kunde kann der Nutzung nach Absatz 1 und 2 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder in Textform widersprechen. Die bereits veröffentlichten Referenzen werden dann innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Widerspruchs entfernt.
(4) Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Referenzen besteht nicht.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Dies gilt nicht für Informationen, die
- der empfangenden Partei bereits vor Offenbarung bekannt waren,
- öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht,
- von einem Dritten rechtmäßig ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht weitergegeben wurden,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren fort.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche oder in Textform erfolgte Bestätigung von Hartmann Web-Performance maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Hartmann Web-Performance und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Hartmann Web-Performance.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz von Hartmann Web-Performance zuständige Gericht (derzeit: Amtsgericht Steinfurt oder Landgericht Münster, je nach Streitwert). Hartmann Web-Performance ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Hartmann Web-Performance und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Regelungslücken.
(6) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(1) Markenrecherche: Hartmann Web-Performance empfiehlt ausdrücklich, vor Projektbeginn eine professionelle Marken- und Kennzeichenrecherche durchführen zu lassen.
(2) Rechtliche Prüfung: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass rechtliche Texte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) für die eigene Website durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft oder erstellt werden sollten.
(3) Datensicherung: Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, regelmäßige Sicherungskopien (Backups) seiner Website und aller damit verbundenen Daten anzufertigen.
(4) Hosting und Wartung: Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfassen die Leistungen von Hartmann Web-Performance nicht das dauerhafte Hosting, die Wartung, Pflege oder Aktualisierung der Website nach Projektabschluss. Entsprechende Leistungen können gesondert beauftragt werden.
AGB Stand: November 2025© Hartmann Web-Performance - Vervielfältigung verboten